__Architektur Forum Ostschweiz________

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Meinungen und Anregungen
Diese Plattform dient dem Austausch von Meinungen und Anregungen unter den Mitgliedern des AFO.

Die Beiträge widerspiegeln nicht die Haltung des AFO, sondern sind Meinungen der jeweiligen Autoren.
Zuschriften sollten nicht mehr als 2500 Zeichen und 3 Bilder (mit Legenden) aufweisen. Werbungen, anonyme Beiträge und solche mit beleidigendem oder themenfremdem Inhalt werden nicht aufgeschaltet. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es wird keine Korrespondenz geführt.
Zuschriften sind zu richten an: Hans-Ueli Rechsteiner

 

 




 
Daniel Giesser / Wyssgasse 8/10 / 8004 Zürich / 17.6.2007
Villa Stoffel in Heerbrugg 1954/55
Architekt: Otto Glaus 1914-1996
Die Villa Stoffel steht zum Verkauf. Nutzen Sie die Chance!
Die Villa Stoffel gehört zu den herausragendsten Zeugnissen der modernen Architektur.
Zudem steht sie in einer idyllischen Gartenanlage, sowie Teile des Mobiliars auch von Otto Glaus entworfen wurden. Zeitlose Modernität wird durch Lichtführung, Proportion und Materialwahl ausgedrückt. All diese Komponenten erheben die Villa Stoffel zum Gesamtwerk.
 

 
   
Urs Lanz / Höhenweg 72 / 9000 St.Gallen / 24.5.2007  
Stellungnahme zu den Argumenten des Ja-Komitees
Pro: Das Verbandsbeschwerderecht ist geschützt durch Bundesrecht.
Contra: Die gleichen Leute wollen ja auch das eidgenössische Recht abschaffen, stellen die Denkmalschutzpflege zur Diskussion und wollen das kantonale Baurecht in diesem Sinn überarbeiten.
Pro: Viele Amtsstellen sorgen für eine richtige Anwendung der Vorschriften.
Contra: Im Kanton St. Gallen sind dafür die Gemeinden zuständig. Leider gibt es viele Gemeinden, welche die Gesetze nicht durchsetzen, weil sie von handfesten Kreisen unter Druck gesetzt werden, oder weil sie diese Gesetze gar nicht kennen!
Pro: Andere Kantone, wie Wallis oder Graubünden, beweisen, dass es kein Verbandsbeschwerecht braucht.
Contra: Ausgerechnet der Kanton Wallis mit seinen schlimmen Bausünden im sogenannten Interesse des Tourismus! „Im Wallis sündigen sogar die Kirchen.“
Pro: Das Verbandsbeschwerderecht hat verhindernde Vorwirkung.
Contra: Der Zweck jedes Gesetzes ist verhindernde Vorwirkung. Wenn das Verbandsbeschwerderecht abgeschafft wird muss niemand mehr Bedenken haben, dass seine Verletzung der rechtlichen Bestimmungen für den Schutz von Natur und Heimat von einer unabhängigen Stelle in Zweifel gezogen werden könnte.
Pro: Baufällige Liegenschaften sollte man sanieren statt verfallen lassen.
Contra: Der Heimatschutz hat sich noch nie gegen Sanierungen
ausgesprochen. Tatsächlich ist es doch umgekehrt, dass Bauten, so lange vernachlässigt werden, bis man sie als baufällig erklären und dann abreissen kann.
Pro: Umwelt- und Heimatschutz bleiben gewährleistet.
Contra: Wenn man dem bösen Wolf die Zähne zieht ist er zwar immer noch ein Wolf, aber er kann nicht mehr beissen. Mit anderen Worten: Ihr dürft schon Umwelt und Heimat schützen, aber wir nehmen euch die Möglichkeit, eure Anliegen umzusetzen.
Pro: Ehrenamtliche Arbeit ist immer noch erwünscht.
Contra: Ja, sie darf nur niemandem weh tun. Nach dem Motto: Ihr dürft weiterhin arbeiten, aber mitreden natürlich nicht mehr.
 
   

Kurt Artho / Rappensteinstrasse 17 / 9000 St.Gallen / 11.12.2005

 

Abbruch Haus Röschstrasse 16a in St.Gallen
Da ich als Mitglied des Forums eine gewisse Verpflichtung für Architektur empfinde, sehe ich es als Pflicht an, alle Interessierten über den möglichen Abriss des beiliegenden Gebäudes zu informieren. Senden Sie doch bitte das Mail an alle Mitglieder weiter.
"Es liegt ein Schatten auf dem Haus."
Finden Sie den Abbruch dieses Gebäudes (Erbaut 1903/4 von und für Jakob Süss) in Ordnung? Falls nicht, dann teilen Sie doch bitte auch der Baupolizei St.Gallen Ihre Meinung mit.

 


 


 


 


 



 

 

 



Dank
Das Architektur Forum Ostschweiz dankt den Sponsoren, Gönnern und Mitgliedern für die
engagierte Unterstützung.


 

 

 

 

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