__Architektur
Forum Ostschweiz________
|
Meinungen
und Anregungen
Diese Plattform dient dem Austausch von Meinungen und Anregungen
unter den Mitgliedern des AFO.
Die Beiträge widerspiegeln nicht die Haltung des AFO, sondern
sind Meinungen der jeweiligen Autoren.
Zuschriften sollten nicht mehr als 2500 Zeichen und 3 Bilder (mit
Legenden) aufweisen. Werbungen, anonyme Beiträge und solche
mit beleidigendem oder themenfremdem Inhalt werden nicht aufgeschaltet.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es wird keine Korrespondenz
geführt.
Zuschriften sind zu richten an: Hans-Ueli
Rechsteiner
|
|
|
|
| Daniel
Giesser / Wyssgasse 8/10 / 8004 Zürich / 17.6.2007 |
|
Villa
Stoffel in Heerbrugg 1954/55
Architekt: Otto Glaus 1914-1996
Die Villa Stoffel steht zum Verkauf. Nutzen Sie die
Chance!
Die Villa Stoffel gehört zu den herausragendsten Zeugnissen
der modernen Architektur.
Zudem steht sie in einer idyllischen Gartenanlage, sowie Teile des
Mobiliars auch von Otto Glaus entworfen wurden. Zeitlose Modernität
wird durch Lichtführung, Proportion und Materialwahl ausgedrückt.
All diese Komponenten erheben die Villa Stoffel zum Gesamtwerk. |
|
|

|
|
| |
|
| Urs
Lanz / Höhenweg 72 / 9000 St.Gallen / 24.5.2007 |
|
Stellungnahme
zu den Argumenten des Ja-Komitees
Pro: Das Verbandsbeschwerderecht
ist geschützt durch Bundesrecht.
Contra: Die gleichen Leute wollen ja auch das eidgenössische
Recht abschaffen, stellen die Denkmalschutzpflege zur Diskussion
und wollen das kantonale Baurecht in diesem Sinn überarbeiten.
Pro: Viele Amtsstellen sorgen für
eine richtige Anwendung der Vorschriften.
Contra: Im Kanton St. Gallen sind dafür die Gemeinden zuständig.
Leider gibt es viele Gemeinden, welche die Gesetze nicht durchsetzen,
weil sie von handfesten Kreisen unter Druck gesetzt werden, oder
weil sie diese Gesetze gar nicht kennen!
Pro: Andere Kantone, wie Wallis oder Graubünden,
beweisen, dass es kein Verbandsbeschwerecht braucht.
Contra: Ausgerechnet der Kanton Wallis mit seinen schlimmen Bausünden
im sogenannten Interesse des Tourismus! „Im Wallis sündigen
sogar die Kirchen.“
Pro: Das Verbandsbeschwerderecht hat verhindernde
Vorwirkung.
Contra: Der Zweck jedes Gesetzes ist verhindernde Vorwirkung. Wenn
das Verbandsbeschwerderecht abgeschafft wird muss niemand mehr Bedenken
haben, dass seine Verletzung der rechtlichen Bestimmungen für
den Schutz von Natur und Heimat von einer unabhängigen Stelle
in Zweifel gezogen werden könnte.
Pro: Baufällige Liegenschaften sollte
man sanieren statt verfallen lassen.
Contra: Der Heimatschutz hat sich noch nie gegen Sanierungen
ausgesprochen. Tatsächlich ist es doch umgekehrt, dass Bauten,
so lange vernachlässigt werden, bis man sie als baufällig
erklären und dann abreissen kann.
Pro: Umwelt- und Heimatschutz bleiben
gewährleistet.
Contra: Wenn man dem bösen Wolf die Zähne zieht ist er
zwar immer noch ein Wolf, aber er kann nicht mehr beissen. Mit anderen
Worten: Ihr dürft schon Umwelt und Heimat schützen, aber
wir nehmen euch die Möglichkeit, eure Anliegen umzusetzen.
Pro:
Ehrenamtliche Arbeit ist immer noch erwünscht.
Contra: Ja, sie darf nur niemandem weh tun. Nach dem Motto: Ihr
dürft weiterhin arbeiten, aber mitreden natürlich nicht
mehr. |
|
| |
|
|
Kurt
Artho / Rappensteinstrasse 17 / 9000 St.Gallen /
11.12.2005 |
|
|
Abbruch
Haus Röschstrasse 16a in St.Gallen
Da ich als Mitglied des Forums eine gewisse Verpflichtung für
Architektur empfinde, sehe ich es als Pflicht an, alle Interessierten
über den möglichen Abriss des beiliegenden Gebäudes
zu informieren. Senden Sie doch bitte das Mail an alle Mitglieder
weiter.
"Es
liegt ein Schatten auf dem Haus."
Finden
Sie den Abbruch dieses Gebäudes (Erbaut 1903/4 von und für
Jakob Süss) in Ordnung? Falls nicht, dann teilen Sie doch
bitte auch der Baupolizei St.Gallen Ihre Meinung mit.
|
|
|

|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| Dank
Das
Architektur Forum Ostschweiz dankt den Sponsoren, Gönnern
und Mitgliedern für die
engagierte Unterstützung.
|
|
 |
 |
 |
Sponsoren |
 |
| |
|
|
|